MIETWAGEN/ MOTORRADZUSATZ -VERSICHERUNG
Wer mit einem Mietmotorrad einen Unfall verursacht oder das Bike selbst beschädigt, erhält die Kaution nur teilweise oder nicht zurück.
Die Mietkaution unserer Vermietungspartner liegt von 1500.- bis 2.500.- US $ / Kanadische Dollar.
Eine Reduzierung wird beim Vermieter angeboten/ ist aber meistens Teuerer.
Wir empfehlen die HanseMerkur Versicherung.
Für 6,90 Euro pro Miettag sind diese 2.500 Euro abgesichert.
Zudem wird die Deckungssumme der KFZ-Haftpflicht ergänzt (Mallorca Police)
Der Abschluss ist einfach. Ihr braucht keinerlei Daten des Vermieters oder des Mietfahrzeuges. Einfach Mietbeginn und Mietende eingeben, Name des/der Fahrer/s, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und Emailadresse angeben.
Als Zahlmöglichkeiten stehen Kreditkarte, PayPal und SEPA (Basislastschriftverfahren) zur Verfügung.
Welche Leistungen sind versichert?
Überblick zur Versicherung zum Ausschluss des Selbstbehalts und Kfz-Reise-Haftpflichtversicherung
Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung für KFZ
Der Ausschluss bzw. die Reduktion des Selbstbehalts ist eine Zusatzversicherung für PKW, Motorräder, Camper und Wohnmobile, die nur als Ergänzung zu einer bestehenden (Haupt-)Kfz-Versicherung des Kraftfahrzeuges zu verstehen ist. Im Versicherungsfall erstatten wir Ihnen die Selbstbeteiligung bis zur Höhe der Versicherungssumme. Sofern auf dem Versicherungsschein keine Versicherungssumme aufgeführt ist, gilt als Versicherungssumme der Höchstbetrag von 2.500 Euro (bzw. 1.500 Euro für Camper/Wohnmobile).
Wichtige Infos :
1.Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn
• aufgrund von Beschädigungen am Mietfahrzeug durch einen Unfall oder
• durch den Diebstahl des Mietfahrzeugs durch strafbare Handlungen Dritter
ein Selbstbehalt in Rechnung gestellt wird. Voraussetzung ist, dass die Beschädigung bzw. die Totalentwendung sich während der versicherten Mietdauer ereignet.
KFZ-Reise-Haftpflichtversicherung
Wir leisten,
• wenn für den Fahrer eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist, die mindestens den gesetzlichen Erfordernissen des Landes genügt, in dem sich der Unfall ereignet hat und
• die abgeschlossene Versicherung zur Deckung des Personen-/Sachschadens nicht ausreicht.
Unsere Leistungspflicht beginnt, wenn die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeschöpft ist.
Unsere Leistung umfasst:
• Prüfung der Haftpflichtfrage
• Sicherheitsleistung oder Hinterlegung für Renten, die aus einem Unfall resultieren
• Kosten des Rechtsstreits.
Unsere Leistungspflicht beginnt, wenn die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeschöpft ist.
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn durch den Gebrauch des Kraftfahrzeugs
• Personen verletzt oder getötet,
• Sachen beschädigt oder zerstört werden, oder abhandenkommen,
• Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden).
Was ist die Mallorca-Police?
Ergänzung zur KFZ-Haftpflicht im Ausland
Mit der Mallorca-Police wird der KFZ-Haftpflichtschutz im Ausland auf heimischen Standard aufgestockt. Denn oft reichen die im Ausland vorgeschriebenen Versicherungssummen nicht aus, um im Ernstfall Schadensersatzforderungen zu erfüllen. Diese Lücke schließt eine „Mallorca-Police“ bei der Anmietung von Leihwagen. Die Police ist übrigens nicht auf Mallorca oder Spanien beschränkt. Diese KFZ-Haftpflichtversicherung kann nur für gemietete PKW abgeschlossen werden.
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